DSA- und TCO-Kontaktstellen
PrintStand: 18.10.2026
1. Zentrale Kontaktstellen (Art. 11 und 12 DSA)
Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, das Europäische Gremium für digitale Dienste sowie Nutzer unserer Dienste erreichen uns elektronisch unter [email protected]. Kunden können uns außerdem über ein Support-Ticket im Kundenbereich erreichen.
Sprachen: Deutsch, Englisch
2. Meldestelle für rechtswidrige Inhalte (Art. 16 DSA)
Über diese Meldestelle können Sie uns mutmaßlich rechtswidrige Inhalte melden, die über von uns bereitgestellte Dienste (Server, Webhosting, IP-Adressen) gespeichert oder verbreitet werden. Wir prüfen jede eingehende Meldung und treffen, wo erforderlich, geeignete Maßnahmen.
Meldung einreichen: [email protected]
Postanschrift:
Pfcloud UG (haftungsbeschränkt)
Lilienstraße 5
94051 Hauzenberg
Deutschland
Sprachen: Deutsch, Englisch
Inhalt einer Meldung
Damit wir Ihre Meldung zügig bearbeiten können, sollte sie folgende Angaben enthalten:
- die genaue URL, IP-Adresse oder eine andere eindeutige Kennung des betroffenen Inhalts,
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist (Art des Verstoßes, gegebenenfalls die einschlägige Rechtsnorm),
- Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Anschrift), Ausnahmen siehe unten,
- Belege, soweit möglich (Screenshots, Logs, Verweise auf Urteile),
- eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind.
Bei Verdacht auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs (§§ 184b, 184c StGB) sind anonyme Meldungen ausdrücklich möglich. Solche Meldungen bearbeiten wir unverzüglich.
Bearbeitung
Den Eingang Ihrer Meldung bestätigen wir unverzüglich per E-Mail, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben. Anschließend prüfen wir die Meldung sorgfältig, sachlich und ohne Diskriminierung. Über das Ergebnis informieren wir Sie, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Wir stellen Server und Netzwerk bereit und haben in der Regel keinen Zugriff auf die Inhalte, die unsere Kunden darauf speichern. Bestätigt sich eine Meldung, fordern wir deshalb in der Regel zunächst den verantwortlichen Kunden auf, den Inhalt zu entfernen. Wo dies nicht rechtzeitig geschieht oder die Schwere des Verstoßes es erfordert, sperren wir den betroffenen Dienst oder die betroffene IP-Adresse.
Schränken wir einen Dienst ein, teilen wir dem betroffenen Kunden die Gründe mit, soweit dies rechtlich zulässig ist (Art. 17 DSA), und weisen ihn auf seine Möglichkeiten hin, sich dagegen zu wehren.
Beschwerden
Ist ein Kunde mit einer von uns getroffenen Maßnahme nicht einverstanden, kann er innerhalb von sechs Monaten Beschwerde einlegen, formlos per E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „DSA-Beschwerde“. Daneben stehen ihm die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA sowie der Rechtsweg offen.
Missbrauch des Meldeverfahrens
Reicht eine Person wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen ein, behalten wir uns vor, die Bearbeitung ihrer Meldungen für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen (Art. 23 Abs. 2 DSA).
3. Kontaktstelle für Entfernungsanordnungen (TCO-VO)
Benannte Kontaktstelle nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) für die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.
Behördenkontakt: [email protected]
Telefon: +49 176 40385000
Postanschrift: wie oben
Sprachen: Deutsch, Englisch
Bearbeitung: Entfernungsanordnungen innerhalb einer Stunde nach Erhalt (Art. 3 Abs. 3 TCO-VO)
Zweck dieser Kontaktstelle
Diese Kontaktstelle dient ausschließlich der Entgegennahme von Entfernungsanordnungen und sonstiger behördlicher Korrespondenz im Anwendungsbereich der TCO-VO. Für allgemeine Anfragen, Beschwerden oder Meldungen nach dem DSA nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktstellen.
Verwendung
Zuständige Behörden der EU-Mitgliedstaaten können über diese Kontaktstelle
- Entfernungsanordnungen nach Art. 3 TCO-VO übermitteln,
- grenzüberschreitende Entfernungsanordnungen nach Art. 4 TCO-VO abstimmen,
- Rückfragen zu bereits übermittelten Anordnungen klären.
Übermittlung
Wir nehmen Anordnungen bevorzugt elektronisch per signierter E-Mail entgegen. Sie sollten den Vorlagen in Anhang I der TCO-VO entsprechen. Die absendende Behörde muss sich authentifizieren lassen. Den Eingang bestätigen wir unverzüglich.
Bearbeitung
Wir entfernen den bezeichneten Inhalt oder sperren den Zugang zu ihm in allen Mitgliedstaaten innerhalb einer Stunde nach Erhalt der Anordnung (Art. 3 Abs. 3 TCO-VO). Lässt sich ein einzelner Inhalt nicht gezielt entfernen, sperren wir den Zugang zum betroffenen Dienst oder zur betroffenen IP-Adresse. Liegen höhere Gewalt oder eine tatsächliche Unmöglichkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 7 TCO-VO vor, informieren wir die erlassende Behörde unverzüglich.
Rechtsbehelfe
Hostingdiensteanbieter und Inhalteanbieter haben nach Art. 9 TCO-VO das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Wir unterstützen die Ausübung dieses Rechts, indem wir betroffene Kunden über die Anordnung informieren, soweit die zuständige Behörde nichts anderes anordnet.
4. Meldung von Straftaten (Art. 18 DSA, § 13 DDG)
Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, wird oder werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informieren wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden; in Deutschland ist das das Bundeskriminalamt.